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Änderung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen - Abrechnung der BEMA-Nr. FLA

Newsbeitrag vom 17.05.2024

Änderung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen - Abrechnung der BEMA-Nr. FLA

Die bislang in der Richtlinie verankerte Voraussetzung eines erhöhten Kariesrisikos für die Anwendung des Flouridlacks für kinder ab dem 34. lebensmonat entfällt. Das bdeuetet, dass die BEMA-Nr. FLA bei allen kindern vom 6. bis zum 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden kann.