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Neue BEMA-Nrn. 93a und 93b

Newsbeitrag vom 30.06.2016

Neue BEMA-Nrn. 93a und 93b

Ab 1. Juli 2016 gelten 2 neue BEMA-Nummern. In Teil 5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen wird die Gebührennummer 93 durch die Gebührennummern 93a (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel; Zwei Adhäsivbrücken mit Metallgerüst mit jeweilseinem Flügel zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen) und 93b (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit zwei Flügeln; Eine Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen) ersetzt. Wir verweisen auf unsere Kommenteriung zu den Positionen im Bereich ZE.