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Neue BEMA-Nummern und neuer Festzuschuss-Befund seit 01.01.2019

Newsbeitrag vom 24.01.2019

Änderung ab 01.01.2019

Zum 01.01.2019 wurde zwei neue BEMA-Nummern und ein neuer Festzuschuss eingeführt. Wir haben die Neuerungen für Sie unter den BEMA-Nummern 95e (Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke) und 95f (Wiedereingliederung einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke) sowie zum Befund 6.8.1 (Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, je Flügel einer Adhäsivbrücke) eingearbeitet.