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Neue Festzuschusspreise ab 01.04.2018

Newsbeitrag vom 05.04.2018

Neue Festzuschusspreise ab 01.04.2018

Die neuen Festzuschussbeträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 01.04.2018 ausgestellt werden. Sobald die Verhandlungen zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband über den zahnärztlichen Punktwert abgeschlossen sind, wird es zu einer weiteren Anpassung der Festzuschusshöhen kommen. Da keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband zustande kam, hat die KZBV das Bundesschiedsamt angerufen.