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Neuer Punktwert bei der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 2017

Newsbeitrag vom 28.12.2016

Neuer Punktwert bei der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 2017

Der unter Ziffer 2.1 Satz 3 des Unfallabkommens (siehe unsere Rubrik "Sonstige Kostenträger") geführte Punktwert wird von 1,17 EUR auf 1,20 EUR angehoben. Die Gebühr für den Bericht Zahnschaden erhöht sich von 19,00 EUR auf 19,50 EUR.