Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE
Newsbeitrag vom 05.02.2016
Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE
Zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband wurde eine neue Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE getroffen.
Auf dem Heil- und Kostenplan Teil 1 wird der Text im Feld für die Erklärung des Versicherten wie folgt gefasst:"Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert. Ich bin über Art, Umfang und Kosten der regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung sowie über den voraussichtlichen Herstllungsort bzw. das voraussichtliche Herstellungsland des Zahnersatzes
___ aufgeklärt worden und wünsche die Behandlung entsprechend dieses Kostenplans."
Diese Vereinbarung gilt ab 01.02.2016. Papiervordrucke von Heil- und Kostenplänen, die diese Änderungen noch nicht berücksichtigen und im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bereits vorliegen, können bis zum 30.06.2016 aufgebraucht werden.