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Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE

Newsbeitrag vom 05.02.2016

Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE

Zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband wurde eine neue Vereinbarung über die Angabe des geplanten Herstellungsortes des Zahnersatzes auf dem Heil- und Kostenplan für ZE getroffen.

Auf dem Heil- und Kostenplan Teil 1 wird der Text im Feld für die Erklärung des Versicherten wie folgt gefasst:"Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert. Ich bin über Art, Umfang und Kosten der regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung sowie über den voraussichtlichen Herstllungsort bzw. das voraussichtliche Herstellungsland des Zahnersatzes ___ aufgeklärt worden und wünsche die Behandlung entsprechend dieses Kostenplans."

Diese Vereinbarung gilt ab 01.02.2016. Papiervordrucke von Heil- und Kostenplänen, die diese Änderungen noch nicht berücksichtigen und im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bereits vorliegen, können bis zum 30.06.2016 aufgebraucht werden.