Neuer Punktwert für die zahnärztliche Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Newsbeitrag vom 16.12.2015
Neuer Punktwert für die zahnärztliche Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Ab 1.1.2016 gilt der neue Punktwert für die zahnärztliche Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten in Höhe von
1,17 EUR. Die Gebühr für den Bericht "Zahnschaden" wurde ebenfalls angehoben und beträgt ab 2016
19,00 EUR.